Gegen die Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder der Einigungsstelle nach § …
Zivilrecht
Leitsatz
Gegen die Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder der Einigungsstelle nach § 27 a UWG ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Gründe
1
Die Antragsgegnerin hat den Vorsitzenden der Einigungsstelle abgelehnt, weil er befangen sei. Das Landgericht hat dieses Gesuch durch den angefochtenen Beschluss für unbegründet erklärt. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist unzulässig, weil § 27 a Abs. 2 S. 5 UWG nicht auf § 46 ZPO verweist (vgl. Großkommentar/Köhler, § 27 a UWG, Rdn. 47).