LG Ingolstadt · Bayern Beschluss

Berufung wegen verspäteter Einlegung durch Rechtsanwalt verworfen KI-Titel

Berufungsfrist · Rechtsanwaltspflicht · Prozesskostenhilfe · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung

Zivilrecht Berufung verworfen

Tenor

1. Die Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt vom 01.02.2023, Aktenzeichen 13 C 1261/22, wird verworfen.

2. Die beklagte Partei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.880,47 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Berufung wurde nicht innerhalb der Berufungsfrist durch einen Rechtsanwalt eingelegt. Gegen den Beschluss vom 19.09.2023, mit dem Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, hat die Beklagte und Berufungsklägerin keine Rechtsmittel eingelegt.

2

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.

3

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde in Anwendung der §§ 47, 48 GKG bestimmt.