OLG Stuttgart · Baden-Württemberg Urteil

Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ulm/Donau vom 5. Juni 2002

Zivilrecht Klage abgewiesen

Tenor

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm/Donau vom 5. Juni 2002 (4 O 156/01) Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Berufungsstreitwert: 10.225,00 EUR