Trifft das Landgericht eine Entscheidung über die aus der Staatskasse für den als Verfahrenspfleger …
Zivilrecht
Leitsatz
Trifft das Landgericht eine Entscheidung über die aus der Staatskasse für den als Verfahrenspfleger beigeordneten Rechtsanwalt gemäß §§ 1835 Abs. 4 BGB, 16 ZuSEG zu erstattenden Kosten, so ist die weitere Beschwerde unzulässig.