Die Bemessung der Vergnügungssteuer für Musikautomaten nach dem Neuanschaffungspreis (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Bemessung der Vergnügungssteuer für Musikautomaten nach dem Neuanschaffungspreis (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 HVStG) ist mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit, der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt, vereinbar.
2. Zu einer verfassungskonformen Auslegung des § 21 Abs. 2 Nr. 2 HVStG ist aber § 26 Abs. 1 HVStG heranzuziehen.
3. Der Neuanschaffungspreis ist auch für alte, bereits vor dem Inkrafttreten des hessischen Vergnügungssteuergesetzes gekaufte Geräte anwendbar.
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