Die Gewährung von Hilfe für eine kostenaufwendigere Ernährung setzt regelmäßig eine ärztliche Verordnung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Gewährung von Hilfe für eine kostenaufwendigere Ernährung setzt regelmäßig eine ärztliche Verordnung voraus. Hilfe für eine kostenaufwendigere Ernährung kann nicht nachträglich zugesprochen werden, wenn der Hilfesuchende sich tatsächlich nicht kostenaufwendiger ernährt hat.