LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Die Formalmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beschränkt sich nicht auf die Fälle der …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Die Formalmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beschränkt sich nicht auf die Fälle der Antragsrücknahme und der Antragsablehnung ( Art 56 Abs 1 S 2 GRG ). Eine Formalmitgliedschaft ist nach Art 56 GRG vielmehr gerade auch bei einem erfolgreichen Rentenantrag möglich.

2. Wird ein Rentenantrag 11 Monate vor dem frühestmöglichen Beginn der Rente gestellt, so ist dies nicht rechtsmißbräuchlich.