VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Zur Qualifizierung einer behördlichen Maßnahme als Verwaltungsakt.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Qualifizierung einer behördlichen Maßnahme als Verwaltungsakt.

2. Zur Erfüllung einer in ihm auferlegten Verpflichtung auf Rückgabe einer erteilten Bezirksgüterfernverkehrsgenehmigung.