Die Antragsgegnerin ist Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage D in E. Der weitere Beteiligte hat von der …
Zivilrecht Abgeändert
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird im Kostenausspruch geändert:
Die außergerichtlichen Auslagen trägt jeder Beteiligte selbst.
Im übrigen werden die sofortigen Beschwerden zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,--DM festgesetzt.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin und der weitere Beteiligte je zur Hälfte. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Auslagen für das Beschwerdeverfahren selbst.
Gründe
2
Die Antragsgegnerin ist Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage D in E. Der weitere Beteiligte hat von der Antragsgegnerin als Eigentümerin eine Eigentumswohnung gekauft. Unter dieser Eigentumswohnung liegt eine Eigentumswohnung der Antragstellerin.