OVG Niedersachsen Urteil LS

Wenn nach den Ermittlungen der Straßenverkehrsbehörde die Rauschmittelabhängigkeit (Opiate) eines …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Wenn nach den Ermittlungen der Straßenverkehrsbehörde die Rauschmittelabhängigkeit (Opiate) eines Kraftfahrers nicht erwiesen ist und ferner Unklarheiten bestehen, ob er nach der Einnahme von Rauschmitteln tatsächlich rauschbedingte Ausfallerscheinungen gezeigt hat, so darf die Fahrerlaubnis nicht mit Sofortvollziehungsanordnung entzogen werden, bevor nicht ein Gutachten einer MPU die Abhängigkeit von Rauschmitteln oder die Gewohnheit häufigen Konsums eindeutig geklärt hat.