Der Anwendung des § 120 Abs 5 S 2 BSHG auf Flüchtlinge iS der Genfer Konvention (FlüAbk) steht das …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Anwendung des § 120 Abs 5 S 2 BSHG auf Flüchtlinge iS der Genfer Konvention (FlüAbk) steht das Europäische Fürsorgeabkommen (EuFürsAbk) entgegen (Änderung der bisherigen Rspr).