Berichtigung von Jahreszahl im Feststellungsausspruch KI-Titel
Berichtigung von Urteilen · § 319 ZPO · Übertragungsfehler · Feststellungsurteil
Zivilrecht
Tenor
wird der Tenor des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 26.09.2013 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit -bedingt durch einen Übertragungsfehler- dahingehend berichtigt, dass im Feststellungsausspruch die Jahreszahl 2013 durch 2010 ersetzt wird.
Gründe
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.