War bereits bei Installation einer Parabolantenne abzusehen, daß das Haus einen Breitbandkabelanschluß …
Zivilrecht
Leitsatz
War bereits bei Installation einer Parabolantenne abzusehen, daß das Haus einen Breitbandkabelanschluß erhalten wird, kann der Vermieter die Entfernung einer ohne seine Zustimmung vom Mieter angebrachten Parabolantenne verlangen. Dabei ist es unerheblich, ob der Mieter vom bevorstehenden Kabelanschluß Kenntnis hatte oder nicht.