OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Bei der Abwicklung einer vom Mieter abgeschlossenen Gebäudefeuerversicherung erfolgt nach dem Schadensfall im …

Zivilrecht

Leitsatz

Bei der Abwicklung einer vom Mieter abgeschlossenen Gebäudefeuerversicherung erfolgt nach dem Schadensfall im Innenverhältnis zwischen Mieter und Vermieter/Eigentümer keine Aufteilung der Versicherungssumme, wenn ein Wegnahmerecht des Mieters für eingebrachte wesentliche Bestandteile nach Ablauf der Mietzeit vertraglich ausgeschlossen war, das Mietverhältnis aber lange vor seinem vertragsgemäßen Ablauf infolge des Schadensfalls seine vorzeitige Erledigung gefunden hat.