OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Bestimmung des Termins zur Wahl eines Landrats durch die Aufsichtsbehörde erweist sich nicht schon …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Bestimmung des Termins zur Wahl eines Landrats durch die Aufsichtsbehörde erweist sich nicht schon deshalb als rechtswidrig, weil sich dem betroffenen Landkreis noch die bisher nicht genutzte Möglichkeit eröffnet, mit der qualifizierten Mehrheit der Mitglieder seines Kreistages für einen Übergangszeitraum einen neuen Oberkreisdirektor zu wählen.