EuG Erste Kammer Beschluss zitiert von 3

Außervertragliche Haftung – Mit Marokko geschlossener Finanzierungsvertrag -Geltend gemachte …

2K-Teint SARL und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Europäische Investitionsbank (BEI)

Außervertragliche Haftung – Mit Marokko geschlossener Finanzierungsvertrag -Geltend gemachte Pflichtverletzungen und Unterlassungen der EIB bei der Nachverfolgung eines aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Darlehens – Verjährung – Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die 2K-Teint SARL, Mohammed Kermoudi, Khalid Kermoudi, Laila Kermoudi, Mounia Kermoudi, Salma Kermoudi und Rabia Kermoudi tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Ersatz des Schadens, der den Klägern infolge von Pflichtverletzungen und Unterlassungen entstanden sein soll, die die EIB ihrer Ansicht nach bei der Nachverfolgung der Verwendung der in Durchführung des Finanzierungsvertrags zwischen der EIB als Vertreterin der Gemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Verwirklichung des Projekts der 2K-Teint bestimmten Finanzmittel begangen hat