AG Mönchengladbach · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Kostenersatz nach Nachlassgerichtsbeschluss KI-Titel

Kostenersatz · Nachlassgericht · Vollstreckbarkeit · Zinsen · BGB

Zivilrecht

Tenor

sind auf Grund des Beschlusses des Nachlassgerichts S. vom 27.09.2022 von dem Antragsteller

4.142,99 EUR - viertausendeinhundertzweiundvierzig Euro und neunundneunzig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30.09.2022 an den Antragsgegner zu erstatten.

Die Berechnung ist beigefügt bzw. bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

Gründe

1

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