Die beabsichtigte Rechtsverteidigung hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO
Familienrecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
wird das Prozesskostenhilfegesuch des Beklagten vom 00.00.0000 zurückgewiesen.
Gründe
2
Die beabsichtigte Rechtsverteidigung hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO.
3
Der Beklagte ist im verschärften Umfang unterhaltsverpflichtet, § 1603 II BGB, und hat alles in seinen Kräften stehende zu unternehmen, um den Mindestunterhalt seines minderjährigen Kindes sicherzustellen. Dazu reichen die von ihm vorgetragenen Bemühungen nicht aus.