AG Kempen · Nordrhein-Westfalen 18. Familienabteilung Beschluss

Die beabsichtigte Rechtsverteidigung hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO

Familienrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

wird das Prozesskostenhilfegesuch des Beklagten vom 00.00.0000 zurückgewiesen.

Gründe

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Die beabsichtigte Rechtsverteidigung hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO.

3

Der Beklagte ist im verschärften Umfang unterhaltsverpflichtet, § 1603 II BGB, und hat alles in seinen Kräften stehende zu unternehmen, um den Mindestunterhalt seines minderjährigen Kindes sicherzustellen. Dazu reichen die von ihm vorgetragenen Bemühungen nicht aus.