Art. 119 der Verfahrensordnung
Antoni Tomasz Uznański gegen Republik Polen
Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung – Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen einen Mitgliedstaat – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Uznański trägt seine eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 27. November 2009, Uznański/Polen (T-348/09), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Nichtigerklärung einer Maßnahme der polnischen Behörden betreffend die Beschlagnahme bestimmter Immobilien abgewiesen hat – Unzuständigkeit des Gerichts