In Niedersachsen besteht kraft Gewohnheitsrechts die Pflicht zur Bestattung von Leichen auf kommunalen oder …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
In Niedersachsen besteht kraft Gewohnheitsrechts die Pflicht zur Bestattung von Leichen auf kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen (sog Friedhofszwang). Die Anlage einer privaten Grabstätte außerhalb eines öffentlichen Friedhofes kann durch Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.