Berufung gegen Urteil zur Kostenverteilung zurückgewiesen KI-Titel
ZPO § 540 Abs. 1 · ZPO § 97 Abs. 1 · vorläufige Vollstreckbarkeit · Berufung zurückgewiesen · Kostenentscheidung
Zivilrecht
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.09.2007 – 123 C 204/07 - wird auf seine Kosten zurückgewisen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
2
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO abgesehen.
3
Die Kammer folgt den Gründen des angefochtenen Urteils, auf die Bezug genommen wird und verweist auf ihre aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage ersichtlichen ergänzenden Hinweise.
4
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
5
Wert der Berufung: 2.594,91 €.