AG Bonn · Nordrhein-Westfalen Abt. 35 Beschluss zitiert von 2

Kostenverteilung bei Erbscheinerteilung KI-Titel

Erbschein · Kostenverteilung · FamFG

Erb- und Versicherungsrecht

Tenor

In der Nachlassangelegenheit

pp

hat das Amtsgericht Bonn am 28.05.2019

beschlossen:

Gemäß § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG werden die Kosten für den erteilten Erbschein der Beteiligten N H H auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten und die übrigen Kosten des Verfahrens sowie der Beweisaufnahme trägt die Beteiligte F C