VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Gemeindesatzungen über die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen bedürfen keiner aufsichtsbehördlichen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Gemeindesatzungen über die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen bedürfen keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung nach § 153 Abs. 5 S. 2 HGO (wie Urt. des Senats vom 24.02.1967, OS IV 127/64).

2. Die Rückwirkung einer Ortssatzung muß von der Gemeindevertretung beschlossen werden (wie Urt. des Senats vom 24.02.1967, OS IV 127/64).

3. Zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Wege der Kostenspaltung (Anschluß an bisherige Rechtsprechung des Senats).

4. Zur Frage, ob einer Erschließungsbeitragsforderung entgegengehalten werden kann, die Gemeinde habe sich bei der Vergabe der Erschließungsarbeiten unwirtschaftlich verhalten.

5. Zur Frage, in welcher Weise die Zugehörigkeit eines an einer Straßenkreuzung stehenden Lichtmastens zu einer bestimmten Erschließungsanlage zu bestimmen ist.

6. Muß die Gemeinde zur Bezahlung der Rechnungen für Erschließungsarbeiten einen Kredit aufnehmen, so sind die hierdurch entstehenden Kosten Erschließungsaufwand, mit dem die Beitragspflichtigen belastet werden können.