KG · Berlin 3. Senat für Bußgeldsachen Beschluss

Verwerfung der Rechtsbeschwerde wegen offensichtlicher Unbegründetheit KI-Titel

Rechtsbeschwerde · offensichtlich unbegründet · OWiG · StPO · Kosten der Rechtsmittel

Zivilrecht Rechtsbeschwerde verworfen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 4. Oktober 2022 wird nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen.

Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).

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