LG Köln · Nordrhein-Westfalen 29. Zivilkammer Beschluss

Rücknahme der Berufung und Kostenfestsetzung KI-Titel

Berufungsrücknahme · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung

Zivilrecht

Tenor

Die Berufungsrücknahme der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27.06.2024 (211 C 4/24) hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 20.269,35 EUR festgesetzt.