AG Dortmund · Nordrhein-Westfalen 20242 Beschluss

Registereintragung von Satzungsneufassung mit virtueller Mitgliederversammlung KI-Titel

Satzungsänderung · virtuelle Mitgliederversammlung · Eintragung im Vereinsregister · Legitimationsdaten · Vereinsrecht

Gesellschaftsrecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

wird der Antrag auf Registereintragung der Satzungsneufassung gemäß der Anmeldung vom 03.03.22 UR-Nr. 43/2022- mit Ausnahme der bereits zurückgenommenen Änderung des § 11 der Satzung und der Vorstandsänderungen - kostenpflichtig zurückgewiesen.

Gründe

1

Der Eintragung stehen die in der gerichtlichen Verfügung vom 11.03.22 genannten Gründe entgegen.

2

Außerhalb pandemischer Sondergesetzgebung bedarf die Aufnahme der Möglichkeit einer Abhaltung von Mitgliederversammlungen in virtueller Form (online/hybrid) der entsprechenden Satzungsausgestaltung, vgl. OLG Hamm 27 W 106/11 - Beschl. vom 27.09.11.

3

Entgegen der Ansicht aus der Stellungnahme vom 25.04.22 verlangt die vorgenannte Entscheidung nicht die Angabe einer Software oder detaillierter Regelungen des Ablaufes in der Satzung.

4

Insoweit wird auf die hiesige Verfügung vom 11.03.22 nochmals vollinhaltlich Bezug genommen.

5

Voraussetzung wäre die Festlegung der darin genannten 3 Sätze zum Chat-Raum und dem Zugang wie auch dem Umgang mit den Legitimationsdaten. Weitere Regelungen sind nicht gefordert.

6

Die Anmeldung war hinsichtlich der angemeldeten Satzungsneufassung mithin zurückzuweisen.

7

Die Eintragung der weiter angemeldeten Vorstandsänderung erfolgt.