AG Viersen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Einwilligungsvorbehalt bei Vermögenssorge wegen Schädigungsgefahr KI-Titel

Betreuungsrecht · Einwilligungsvorbehalt · Vermögenssorge · Willenserklärung · Schädigungsgefahr

Sachen- und Grundstücksrecht

Tenor

Es wird angeordnet, dass die Willenserklärungen des Betroffenen im Bereich der Vermögenssorge der Einwilligung des Betreuers bedürfen.

Gründe

2

Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes war erforderlich, da der Betroffene durch den Abschluss von Honorarveränderungen gezeigt hat, dass er durch derartige Handlungen sein Vermögen zu schädigen droht.