Eine Baumschutzsatzung, die als räumlichen Geltungsbereich alle Gebiete bezeichnet, für die Bebauungspläne …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Baumschutzsatzung, die als räumlichen Geltungsbereich alle Gebiete bezeichnet, für die Bebauungspläne bestehen sowie die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist nichtig, auch wenn der Bereich in einer Karte dargestellt ist.