BGH 5. Strafsenat Beschluss

Revision gegen Verurteilung wegen Raubes verworfen KI-Titel

BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 219/24

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. Dezember 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte im Fall II.2 der Urteilsgründe allein wegen Raubes verurteilt ist (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.