EuG Erste Kammer Beschluss

Richtlinie 2005/36/EG des Parlaments und des Rates

Dikigorikos Syllogos Ioanninon gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union

Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2005/36/EG des Parlaments und des Rates – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Niederlassungsfreiheit – Rechtsanwälte – Kein unmittelbares und individuelles Betroffensein – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Über die Anträge auf Zulassung als Streithelfer braucht nicht entschieden zu werden.

3. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Parlaments und des Rates.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22)