Wettbewerbsverstoß bei entgeltlicher Vermittlung von Jagdgelegenheiten
Zivilrecht
Orientierungssatz
1. Die Vergabe einer Jagderlaubnis im Rahmen von Mitpachtverhältnissen kann nur gemeinschaftlich erfolgen.
2. Nach dem Landjagdgesetz Brandenburg bedarf die entgeltliche Erteilung einer Jagderlaubnis der Schriftform. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn der Jagdausübungsberechtigte den Jagderlaubnisschein unterschreibt. Bei einer Mehrzahl von Jagdausübungsberechtigten bedarf es der Unterschrift aller.
3. Vermitteln die Mitpächter beide gegen Entgelt Jagdgelegenheiten, so stehen sie in einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des UWG.