Die Rettungskosten müssen in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zu dem zu vermeidenden Schaden …
Zivilrecht
Leitsatz
Die Rettungskosten müssen in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zu dem zu vermeidenden Schaden stehen, dieser (fiktive) Schaden darf allenfalls unwesentlich überschritten werden.