Für die Prüfung der Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme nach § 37 Abs 6 BetrVG ist nicht maßgebend der …
Arbeitsrecht
Leitsatz
Für die Prüfung der Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme nach § 37 Abs 6 BetrVG ist nicht maßgebend der tatsächliche Schulungsinhalt. Allein zu berücksichtigen ist die Seminarausschreibung, weil sie Inhalt des Betriebsratsbeschlusses geworden ist. (Parallelentscheidung zu dem Beschluß des LArbG Hannover vom 7.1.1997, 13 TaBV 1830/96).