VerfGH NRW 3. Kammer Beschluss

Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Rechtsverletzungsbelege KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Rechtsverletzung · Landesverfassung · VerfGHG

Verfassungsrecht

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als un­zulässig zu­rückgewiesen, weil der Beschwerdeführer die Möglichkeit der Verletzung in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht hinreichend aufgezeigt hat (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG). Dies gilt auch dann, falls der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde - was er nicht hinreichend klar mitgeteilt hat - auch gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. September 2025 - III-1 VAs 19/24 - gerichtet haben sollte.