Die Angliederung einer Fachrichtung "Wirtschafts- und Betriebstechnik" an eine bestehende, anerkannte …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Angliederung einer Fachrichtung "Wirtschafts- und Betriebstechnik" an eine bestehende, anerkannte Privatschule (Ingenieurschule für Maschinenbau und Elektrotechnik) ist im Lande Hessen keine Ersatzschule, sondern eine Ergänzungsschule.
2. Die Abteilung "Wirtschafts- und Betriebstechnik" ist ein Fremdkörper im Gepräge der hessischen öffentlichen Ingenieurschulen.