VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Die Angliederung einer Fachrichtung "Wirtschafts- und Betriebstechnik" an eine bestehende, anerkannte …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Die Angliederung einer Fachrichtung "Wirtschafts- und Betriebstechnik" an eine bestehende, anerkannte Privatschule (Ingenieurschule für Maschinenbau und Elektrotechnik) ist im Lande Hessen keine Ersatzschule, sondern eine Ergänzungsschule.

2. Die Abteilung "Wirtschafts- und Betriebstechnik" ist ein Fremdkörper im Gepräge der hessischen öffentlichen Ingenieurschulen.