AG Aachen · Nordrhein-Westfalen Richter am Amtsgericht Beschluss

Ablehnungsanträge als Rechtsmissbrauch verworfen KI-Titel

Rechtsmissbrauch · Prozessverschleppung · Zulässigkeit von Anträgen · Gehör · Verfahrensrecht

Zivilrecht Rechtsmittel verworfen

Tenor

werden die Ablehnungsanträge des Beklagten zu 2. vom 00.00.0000 und diejenigen der Beklagten zu 1., 3. und 4. vom 00.00.0000 als unzulässig wegen offensichtlichen Rechtsmissbrauchs verworfen, da diese nur den Zweck verfolgen, den Prozess zu verschleppen. Dass von dem Beklagten zu 2. in seinem Schriftsatz vom 00.00.0000 erbetene rechtliche Gehör hat mit dem sachlichen Gegenstand des Rechtsstreits nicht zu tun.

107 C 533/17 | |

Gründe

2

Amtsgericht AachenBeschluss

3

In dem RechtsstreitDecker-Meyer u.a. gegen Maaßen-Pampfer u.a.

4

werden die Ablehnungsanträge des Beklagten zu 2. vom 00.00.0000 und diejenigen der Beklagten zu 1., 3. und 4. vom 00.00.0000 als unzulässig wegen offensichtlichen Rechtsmissbrauchs verworfen, da diese nur den Zweck verfolgen, den Prozess zu verschleppen. Dass von dem Beklagten zu 2. in seinem Schriftsatz vom 00.00.0000 erbetene rechtliche Gehör hat mit dem sachlichen Gegenstand des Rechtsstreits nicht zu tun.

5

Aachen, 18.4.2019

6

Amtsgericht

7

Ahmann

8

Richter am Amtsgericht