Auch die versuchte Begehung eines Rauschmitteldelikts rechtfertigt die Annahme einer Regelausweisung im Sinne …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Auch die versuchte Begehung eines Rauschmitteldelikts rechtfertigt die Annahme einer Regelausweisung im Sinne des § 47 Abs 2 Nr 2 AuslG (AuslG 1990) (anderer Ansicht: Hailbronner, AuslR-Komment, Loseblattsammlung, Stand: Mai 1998, RdNr 14c zu § 47 AuslG (AuslG 1990)).
Die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung steht der Annahme einer Regelausweisung im Sinne des § 47 Abs 2 Nr 2 AuslG (AuslG 1990) nicht entgegen.