LG Hannover · Niedersachsen Beschluss

Kostenfestsetzung bei Verfahrenskostenersatz KI-Titel

Kostenfestsetzung · Verfahrenskosten · Zinsen · BGB § 247 · Beschluss

Zivilrecht

Tenor

Die auf Grund des vollstreckbaren Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 26.04.2022 (9 U 2/20)

von der Beklagten zu 4)

an die Kläger

zu erstattenden Kosten werden auf 3.560,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 03.05.2022 festgesetzt.

Gründe

Die zu erstattenden Kosten wurden antragsgemäß auf 3.560,00 EUR festgesetzt.

Die Berechnung ist bereits zur Stellungnahme übersandt worden.

Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.