Kostenfestsetzung bei Verfahrenskostenersatz KI-Titel
Kostenfestsetzung · Verfahrenskosten · Zinsen · BGB § 247 · Beschluss
Zivilrecht
Tenor
Die auf Grund des vollstreckbaren Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 26.04.2022 (9 U 2/20)
von der Beklagten zu 4)
an die Kläger
zu erstattenden Kosten werden auf 3.560,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 03.05.2022 festgesetzt.
Gründe
Die zu erstattenden Kosten wurden antragsgemäß auf 3.560,00 EUR festgesetzt.
Die Berechnung ist bereits zur Stellungnahme übersandt worden.
Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.