Die Verfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin stellt eine "örtlich begrenzte" (mittelbare) …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Verfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin stellt eine "örtlich begrenzte" (mittelbare) Gruppenverfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl etwa Urt v 09.09.1997 - 9 C 43/96) dar.
Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen in Istanbul.
Einem syrisch-orthodoxen Wehrpflichtigen droht im Falle seiner Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Zwangsbeschneidung.