LG Düsseldorf – 37 O 71/98
Zivilrecht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.054,65 DM (in Worten: siebenundzwanzigtausendvierundfünfzig 65/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 27.09.1998 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.