LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 7. Kammer für Handelssachen Urteil

LG Düsseldorf – 37 O 71/98

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.054,65 DM (in Worten: siebenundzwanzigtausendvierundfünfzig 65/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 27.09.1998 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.