OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate ist bei einer zögerlichen Bearbeitung eines …

Zivilrecht

Leitsatz

Die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate ist bei einer zögerlichen Bearbeitung eines Gutachtenauftrages nicht gerechtfertigt.