Sind zwei benachbarte Grundstücke im Sinne des Grundbuchrechts durch eine Vereinigungsbaulast verbunden und …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Sind zwei benachbarte Grundstücke im Sinne des Grundbuchrechts durch eine Vereinigungsbaulast verbunden und bilden daher nur ein Baugrundstück, so kann die Baugenehmigungsbehörde bei widerstreitenden, sich zum Teil gegenseitig ausschließenden Bauanträgen grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bauanträge entscheiden (Prioritätsprinzip).