VGH Bayern Beschluss

Einstellung des Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme KI-Titel

Verwaltungsverfahren · Einstellung · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung

Verwaltungsrecht

Tenor

I. Nach Rücknahme der Beschwerde mit Schriftsatz vom 24. April 2023 wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend).

II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 126 Abs. 3 VwGO entsprechend, § 155 Abs. 2 VwGO).

III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt (§ 53 Abs. 2, § 52 Abs. 2, § 47 GKG).