VGH Hessen Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund) Beschluss LS

Kein Rechtsschutzinteresse an der Durchführung eines Beschlußverfahrens, wenn die Streitfrage durch die …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Kein Rechtsschutzinteresse an der Durchführung eines Beschlußverfahrens, wenn die Streitfrage durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abschließend geklärt ist. Keine Mitbestimmung, wenn der Dienststellenleiter die arbeitsmedizinische Untersuchung eines krankgemeldeten Beschäftigten durch den Amts-, Vertrauens- oder Vertragsarzt zum Zwecke der Krankenüberwachung anordnet.

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