Kein Rechtsschutzinteresse an der Durchführung eines Beschlußverfahrens, wenn die Streitfrage durch die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Kein Rechtsschutzinteresse an der Durchführung eines Beschlußverfahrens, wenn die Streitfrage durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abschließend geklärt ist. Keine Mitbestimmung, wenn der Dienststellenleiter die arbeitsmedizinische Untersuchung eines krankgemeldeten Beschäftigten durch den Amts-, Vertrauens- oder Vertragsarzt zum Zwecke der Krankenüberwachung anordnet.
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