LG Hamburg 27. Zivilkammer Urteil

Kostenverteilung im Klageverfahren bei Teilanerkenntnis KI-Titel

Kostenverteilung · § 91 ZPO · Teilanerkenntnis · vorläufige Vollstreckbarkeit · § 709 ZPO

Zivilrecht

Tenor

1. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

2. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

3. Der Streitwert wird auf 244.500,00 € festgesetzt.

Tatbestand

1

Hinsichtlich des Tatbestandes wird auf den Tatbestand des Teil- und Teilanerkenntnis-Urteils vom 22.02.2018 verwiesen.

Entscheidungsgründe

2

Nach Abtrennung der Widerklage war nur noch über die Kosten des Klageverfahrens zu entscheiden. Diese waren gem. § 91 den Beklagten aufzuerlegen, da die Klägerin mit den beschiedenen Anträgen obsiegt hat.

3

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO.