OLG Köln · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 1

Berichtigung des Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit im Tenor KI-Titel

Berichtigung · Tenor · ZPO § 319 I · Berufung · Urteilsfehler

Zivilrecht Abgeändert

Tenor

Das Urteil des Senats vom 30.09.2013 – 7 U 32/13 – wird gem. § 319 I ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit im Tenor dahingehend berichtigt, dass es statt

„Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.12.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 7 O 126/12 teilweise dahingehend abgeändert, …...“

heißen muss:

„Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und zu 2) wird das am 18.12.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 7 O 126/12 - teilweise dahingehend abgeändert, …...“

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext