Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 543 I ZPO abgesehen
Zivilrecht
Tenor
Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
1
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 543 I ZPO abgesehen. Die Gründe des angefochtenen Urteils treffen zu, die Kammer macht sie sich vollinhaltlich zu eigen. Ergänzend wird ausgeführt, daß der Beklagten auch kein Kündigungsrecht gemäß § 541 b BGB zustand.
2
Die Voraussetzungen des § 541 b BGB, schriftliche Mitteilung durch den Kläger über Art, Umfang, Beginn, voraussichtliche Dauer der Renovierungsarbeiten und beabsichtigte Mieterhöhung, hat die Beklagte nicht dargetan.
3
Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO.