AG Bergisch Gladbach · Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Anerkenntnisurteil

Verurteilung zur Zahlung von Kaufpreis und Anwaltskosten bei Rückgabe eines Mobiltelefons KI-Titel

Kaufvertrag · Zahlungsanspruch · Vorgerichtliche Anwaltskosten · Anerkenntnisurteil · Zug-um-Zug-Leistung

Miet- und Kaufrecht

Tenor

hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach gemäß § 307 Satz 2 ZPO am 27.10.2025 durch den Richter M.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.199,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2025 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Mobiltelefons der Marke B., Artikelnummer N01, zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 220,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2025 als Nebenforderung zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

2

Der Verkündungstermin vom 30.10.2025 wird aufgehoben.

3

Der Streitwert wird auf 1.199,00 EUR festgesetzt.