AG Köln · Nordrhein-Westfalen Urteil

Versuchter Betrug durch Verurteilung zur Geldstrafe KI-Titel

Versuchter Betrug · Geldstrafe · StPO § 267 · StGB §§ 263, 22, 23

Strafrecht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten Betruges kostenpflichtig verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 € bleibt vorbehalten.

§§ 263, 22,23 StGB

Gründe

2

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

3

Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.

5

Richter am Amtsgericht

Ausgefertigt , Justizsekretärinals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle