Versuchter Betrug durch Verurteilung zur Geldstrafe KI-Titel
Versuchter Betrug · Geldstrafe · StPO § 267 · StGB §§ 263, 22, 23
Strafrecht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchten Betruges kostenpflichtig verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 € bleibt vorbehalten.
§§ 263, 22,23 StGB
Gründe
2
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3
Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen.
4
Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
5
Richter am Amtsgericht
Ausgefertigt , Justizsekretärinals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle