Nichtzulassung der Revision bei geringem Streitwert KI-Titel
BGH, Beschluss vom 23. Juli 2025 - VII ZR 232/23
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 22. November 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: bis 140.000 €
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Sacher Hannamann